Wer in Hotels übernachten, im Restaurant essen oder Essen bestellen will, greift in der Regel auf Suchmaschinen zurück. Die derzeit stärkste ist Google. Wichtig ist hier insbesondere, auf den vorderen Positionen gelistet zu sein. Diese Positionen erreicht man durch sogenannte Suchmaschinenoptimierung. Der einfachste Fall davon ist ein sogenannter „Google Business Eintrag“, der sowohl in der Google-Suche, als auch in Google Maps erscheint. Ein Eintrag ist innerhalb von weniger Minuten erstellt.
Wenn dann eine solche vordere Platzierung erreicht ist, muss ein weiterer Punkt beachtet werden: Gute Bewertungen! Denn was bringt eine hohe Sichtbarkeit in Google und Co, wenn schlechte Rezensionen von einem Besuch deiner Lokalität abraten? Netter Nebeneffekt: Google bevorzugt im Ranking Geschäftseinträge, die gut bewertet wurden. Wie du negative Bewertungen löschen kannst, erfährst du hier.
Wann kann eine schlechte Bewertung gelöscht werden?
Beide bei Rechtsverstößen als auch Missachtung der Google-Richtlinien können Bewertungen gelöscht werden. Der Antrag auf Löschung kann dabei entweder von spezialisierten Juristen oder vom Unternehmen selbst vorgenommen werden.
Wann liegt ein Verstoß vor?
- Verstoß gegen geltendes Recht
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ist das der Fall, ist die Bewertung nicht mehr durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es liegt dann sogar ein Strafbestand vor. Beispiele dafür sind: Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen.
Beispiel üble Nachrede: Nach § 186 StGB begeht eine üble Nachrede , wer einen ehrenverletzenden Sachverhalt behauptet, den er nicht beweisen kann. Zum Beispiel würde ein Mitarbeiter „in die Kasse“ greifen oder betrunken Auto fahren.
Beispiel Beleidigung: Hierzu zählt beispielsweise das Zeigen des Mittelfingers. Auch kann eine Beleidigung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten geäußert werden. Auch in tätlicher Form kann eine Beleidigung begonnen werden. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine andere Person anspuckt, schubst oder ohrfeigt.
Beispiel Verleumdung: Verleumdung bedeutet, über einen anderen eine unwahre, ehrenverletzende Behauptung in die Welt zu setzen, also bewusst zu lügen. Wenn z. B. jemand über seinen Mitschüler Florian auf Facebook schreibt: "Florian hat gestern was geklaut!", obwohl derjenige weiß, dass das gelogen ist, dann ist das eine Verleumdung .
- Verstoß gegen Google Richtinien
Um seine Nutzer zu schützen, hat Google interne Richtlinien (https://support.google.com/local-guides/answer/7400114?hl=de) aufgestellt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen ergänzen.
Wenn ein Verstoß vorliegt, bist du berechtigt, eine Löschung der Rezension zu beantragen:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Änderungen der Rezensionen, die gegendie Google-Richtlinien verstoßen, finden Sie hier: https://support.google.com/business/answer/4596773?co=GENIE.Platform%3DAndroid&hl=de
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