Was ist eine TSE?
Die TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist ein Bestandteil der übergeordneten Kassensicherungsverordnung kurz KassenSichV, welche bereits 2016 verabschiedet wurde. Dabei soll die TSE auf technischer Ebene für Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der Kassendaten sorgen.
Eine TSE besteht aus drei Bestandteilen:
- Speichermedium
- Sicherheitsmodul
- digitale Schnittstelle
Was macht die TSE?
Die TSE verarbeitet jeden Vorgang in deiner Kasse. Dieser Vorgang wird verschlüsselt, gespeichert und als Signatur an die Kasse zurückgesendet. Dort wird diese fiscalisierte Signatur in einer Kombination aus QR-Code und zusätzlichem Text auf die Quittung gedruckt.
Wofür brauche ich eine TSE?
Mit der TSE erfüllt man das Gesetz der Kassensicherungsverordnung.
Wie lange kann eine TSE genutzt werden?
Die TSE kann grundsätzlich bis zum Ablauf des kryptografischen Zertifikates genutzt werden. Bei uns 7 Jahren mit der Dibold TSE.
Ab wann muss ich eine TSE haben?
Ursprünglich war der 01.01.2020 der Stichtag zum verbindlichen Einsatz einer TSE. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine zertifizierte Lösung existiert hat, wurde die Frist auf den 30.09.2020 verschoben. Auch stand heute (10.08.2020) wird es bis zu diesem Zeitpunkt erneut keine zertifizierte Lösung geben sodass sich 15 der 16 Bundesländer bisher auf eine Regelung zur Aufschiebung bis zum 31.03.2021 geeinigt haben. Welches Datum für dich gilt und welche Vorgaben du erfüllen musst um die Frist beanspruchen zu können, entnimmst du unserer Info-Tabelle.
Ab wann läuft die TSE Einsatzzeit?
Sobald die TSE erstmalig am Kassensystem registriert wird. Ein sogenannter Start-Beleg wird übermittelt und die Einsatzzeit beginnt.
Muss ich für jede Kasse eine neue TSE angeschafft werden?
Es ist nicht zwingend notwendig für jede Kasse eine separate TSE zu kaufen, sofern die Kassen in einem Netzwerk miteinander verbunden sind.
Ich habe mehrere Filialen, wieviele TSE’s brauche ich?
Für jede “Serverkasse” muss eine TSE erworben werden. Sprich für jede Filiale eine TSE - wenn ich mehrere Kassen in einer Filiale nutze die im Netzwerk miteinander verbunden sind, braucht man auch nur eine TSE.
Was passiert wenn ich meine TSE verliere, oder diese kaputt geht?
Die TSE muss unverzüglich ersetzt werden, die kosten Trägt der Kassenbetreiber. Man kann trotzdem mit dem System weiterarbeiten. Die nicht signierten Daten werden in einem Archiv gehalten.
Muss die TSE immer an der Kasse angeschlossen sein?
Ja, die TSE muss immer mit der Kasse verbunden sein.
Wer montiert die TSE und wer macht die Einrichtung?
Die TSE wird vom Kassenhersteller eingerichtet und eingebunden. Für das Update und die Einrichtung werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Kann man die TSE an jeder Kasse montieren?
Die TSE kann an jeder Kasse mit USB Port montiert werden auf der unser Kassensystem installiert ist.
Welche Voraussetzungen muss ich für die TSE erfüllen?
- aktuellste Softwareversion mindestens Version “Build 3352”
- funktionierende Internetverbindung (für die Einrichtung)
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der TSE Pflicht?
Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist die Nichteinhaltung eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt werden.
Was passiert wenn die Kasse ausfällt?
Zunächst gibt es ein Notfallsystem das in diesem Fall greift. Sollte auch dies versagen bist du verpflichtet alle Vorgänge chronologisch auf einem Blatt festzuhalten und diese sobald das Kassensystem wieder funktionsfähig ist nachträglich einzubonieren.
Brauche ich für mein Kassensystem zwingend eine TSE?
Ja, das ist in § 146a Abgabenordnung gesetzlich geregelt.
((1) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.Das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen nach Satz 1 sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Diese zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen. [...]
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja, bis spätestens 30. September 2020 wird das Finanzamt ein Onlineportal für die Registrierung der Kasse zur Verfügung stellen.
Dort muss gemeldet werden:
- die TSE Seriennummer
- Seriennummer des Kassensystems
- Steuernummer
- Anzahl der verwendeten Kassensysteme
- Datum der Inbetriebnahme
Müssen die Daten immer in der technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert bleiben? Oder können diese auch exportiert und woanders gespeichert werden?
Die mit einer Signatur abgesicherten Daten können exportiert werden und außerhalb der technischen Sicherheitseinrichtung aufbewahrt werden. Hierbei muss natürlich auf eine sichere und vorschriftenkonforme Aufbewahrung geachtet werden.
Was ist wenn ich keine elektronische Kasse habe, kann ich dann eine Quittung von Hand schreiben?
Es gibt keine Registrierkassenpflicht. Daher kann auch jeder Unternehmer eine offene Ladenkasse verwenden. Es sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechungen zu beachten.
Unabhängig davon kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen durch eine Kassen-Nachschau geprüft werden.
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